Als unbezahlten Urlaub (=„Karenzierung“) bezeichnet man das Aussetzen der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten – also der Arbeitspflicht einerseits und der Entgeltpflicht andererseits. Nebenleistungspflichten, wie etwa die Treuepflicht des Arbeitnehmers oder die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, bleiben dagegen während des unbezahlten Urlaubs aufrecht bestehen. Die Arbeitsvertragsparteien können eine Karenzierung des Arbeitsverhältnisses jederzeit einvernehmlich vornehmen. In gewissen Fällen räumt das Gesetz aber auch einen Rechtsanspruch auf Karenz ein.