Der Begriff des Unternehmens ist gesetzlich in § 1 Abs 2 UGB definiert. Für das Vorliegen eines Unternehmens ist die Erfüllung verschiedener Tatbestandsmerkmale erforderlich (Organisation, Selbstständigkeit, Wirtschaftstätigkeit und Dauer).
Der Begriff des Unternehmens ist gesetzlich in § 1 Abs 2 UGB definiert. Für das Vorliegen eines Unternehmens ist die Erfüllung verschiedener Tatbestandsmerkmale erforderlich (Organisation, Selbstständigkeit, Wirtschaftstätigkeit und Dauer).