Bei einem Handelsvertretervertrag treffen nicht nur den Handelsvertreter, sondern auch den Unternehmer spezifische Rechte und Pflichten. Neben der grundlegenden Pflicht zur Provisionszahlung hat der Unternehmer korrekt abzurechnen und Buchauszüge zu erteilen. Daneben besteht eine Reihe anderer Pflichten, die teilweise im Gesetz festgeschrieben sind, sich teilweise aber auch aus der Natur des Handelsvertreterverhältnisses ergeben. Bei der Vertragserrichtung sind die zwingenden Normen im HVertrG zu berücksichtigen. Gleichzeitig besteht in vielen Bereichen großer Gestaltungsspielraum.