Die Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters ergeben sich vorrangig aus dem HVertrG, das unter Berücksichtigung der RL 86/653/EWG auszulegen ist. Daneben kommen die allgemeinen Bestimmungen über den Auftrag und die Geschäftsbesorgung im ABGB zur Anwendung. Zu unterscheiden sind gesetzliche und vertragliche Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters. Die Herausforderung bei der Vertragserrichtung besteht darin, die zwingenden Normen zu berücksichtigen und die dispositiven Normen so zu gestalten, dass das unternehmerisch Gewollte für die jeweilige Vertragspartei erreicht wird.