Als unecht werden jene Umsatzsteuerbefreiungen bezeichnet, die mit einem Verlust des Vorsteuerabzugs verbunden sind. Die unechte Steuerbefreiung führt in der Unternehmerkette zu einer Belastung mit Umsatzsteuer, weil die vom Lieferanten mit Umsatzsteuer fakturierten Vorleistungen beim Leistungsempfänger mangels Vorsteuerabzug nicht von der Umsatzsteuer entlastet werden. Für den Konsumenten sind unecht befreite Umsätze in der Regel günstiger, da der Mehrwert des Leistenden nicht mit Umsatzsteuer belastet wird (zB ärztliche Leistungen, Versicherungen).