Echte Steuerbefreiungen führen – da der Vorsteuerabzug erhalten bleibt – zu einer vollständigen Entlastung des Umsatzes mit Umsatzsteuer. Die Befreiung bewirkt, dass das Entgelt für den steuerbefreiten Umsatz des Unternehmers nicht der Umsatzsteuer unterworfen wird. Eine echte Steuerbefreiung besteht nur für bestimmte, taxativ aufgezählte Anwendungsfälle.