Das Thema Schadenersatz bildet ein Sonderthema bei der Beurteilung dahingehend, ob gem § 1 UStG ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Steuergegenstand ist stets ein Leistungsaustausch bestehend aus Leistung und Gegenleistung. Im Falle des echten Schadenersatzes fehlt eben dieser Leistungsaustausch, weshalb dieser einen nicht steuerbaren Tatbestand darstellt. Aus diesem Grunde ist es notwendig, eine klare Abgrenzung zwischen echtem und unechtem Schadenersatz vorzunehmen.