Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist jeder, der die Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet in das Inland tätigt. Die EUSt trifft somit Unternehmer und Nichtunternehmer. Die EUSt dient dazu, umsatzsteuerfreie Warenimporte aus dem Drittland mit inländischer Umsatzsteuer zu belasten und ist zusätzlich zu den Zollgebühren bei der Einfuhr eines Gegenstandes zu entrichten. Es handelt sich um eine Eingangsabgabe, für deren Erhebung grundsätzlich die Zollbehörde zuständig ist. Die EUSt unterliegt sinngemäß den zollrechtlichen Bestimmungen.