Der Aufwandseigenverbrauch betrifft betrieblich veranlasste (Sach-)Aufwendungen, die wegen eines Zusammenhangs mit der Privatsphäre oder aus sonstigen Gründen ertragsteuerlich nicht abzugsfähig sind, sowie Einkommensverwendungen, die keine Betriebsausgaben darstellen (zB Sachspenden).
Einleitung
Im UStG bestehen insgesamt vier Eigenverbrauchstatbestände: