Die Überweisung ist eine im Gesetz vorgesehene Erfüllungsart von Geldschulden. Die Überweisung muss grundsätzlich unter Berücksichtigung der Überweisungsdauer so rechtzeitig erfolgen, dass der Geldbetrag am Fälligkeitstag bereits am Konto des Gläubigers wertgestellt ist. Ansonsten gerät der Schuldner in Verzug. Eine Ausnahme gilt für Verbraucher.