Dem Reisenden, der eine Pauschalreise gebucht hat, kommt das Recht zu, den Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person als neuen Reisenden zu übertragen, ohne dafür die Zustimmung des Reiseveranstalters zu benötigen. § 7 PRG regelt dieses Recht, die Voraussetzungen und überdies die daraus resultierenden Mehrkosten sowie Informations- und Belegpflichten.