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Übertragung eines Reisevertrages

SchuldrechtTourismusrechtKeilerOktober 2019

Dem Reisenden, der eine Pauschalreise gebucht hat, kommt das Recht zu, den Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person als neuen Reisenden zu übertragen, ohne dafür die Zustimmung des Reiseveranstalters zu benötigen. § 7 PRG regelt dieses Recht, die Voraussetzungen und überdies die daraus resultierenden Mehrkosten sowie Informations- und Belegpflichten.

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