Die ReiseRL 2015/2302/EU sieht ein gesondertes Recht des Reisenden vor, den Pauschalreisevertrag auf eine dritte Person zu übertragen, die die Voraussetzungen für die gebuchte Reise (bspw Alter und Fitness) erfüllt. Es bedarf dafür nicht, wie im Vertragsrecht sonst gefordert, der Zustimmung des Reiseveranstalters, dieser muss nur rechtzeitig informiert werden. Hier stellen sich Fragen nach der entsprechenden Frist, nach dem Risiko für zusätzliche Kosten, wie etwa höhere Beförderungstarife bei einem Passagierwechsel, und nach der notwendigen Kommunikation zwischen den betreffenden Personen.