Thermische Sanierungsmaßnahmen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern bezwecken zudem eine Reduzierung des Energiebedarfs bestehender Gebäude und somit einer Senkung der individuellen Kostenbelastung. Werden solche Maßnahmen angedacht, ist zu prüfen, ob diese der ordentlichen oder außerordentlichen Liegenschaftsverwaltung angehören. An diese Einordnung knüpfen nicht nur wichtige Bestimmungen für den bestellten Verwalter, sondern auch die konkret für die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft maßgeblichen Bestimmungen.