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Rücklage

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterFebruar 2023

Die Rücklage stellt reales Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft dar, welches sich idR aus den Beitragsleistungen der betreffenden Wohnungseigentümer entsprechend den jeweiligen Miteigentumsanteilen zusammensetzt. Die Rücklage dient der Vorsorge zur Deckung künftiger Liegenschaftsaufwendungen und wird im Rahmen der ordentlichen Verwaltung grds mittels Vorschreibung durch den Verwalter gebildet. Sie ist auf einem eigenen Konto gesondert und verzinst anzulegen.

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