Eine Änderung des Arbeitszeitausmaßes während des aufrechten Arbeitsverhältnisses hat Auswirkungen auf zahlreiche Arbeitnehmeransprüche. Zu denken ist dabei an nicht nur an das Gehalt/den Lohn, sondern ebenso an Sonderzahlungsansprüche, Überstundenpauschalen, Zulagen, Zuschläge, Sachbezüge, Trinkgeldpauschale, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsguthaben, Urlaubsentgelt, die Abfertigung etc. Unter Umständen können Betriebsvereinbarungen auf das Arbeitsverhältnis nicht mehr anwendbar sein usw. All diese Dinge sind sorgsam zu prüfen, wenn eine Änderung des Arbeitszeitausmaßes ansteht.