Einige Formen der Teilzeitbeschäftigung haben gesetzliche Sonderregelungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Beendigungsansprüche, eines besonderen Bestandsschutzes, allfälliger Förderungen oÄ erfahren. So zum Beispiel die Elternteilzeit, das Solidaritätsprämienmodell, die Betreuungsteilzeit, die Hospizteilzeit, die Teilzeit zur Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes, die Pflegeteilzeit, die Altersteilzeit, die Wiedereingliederungsteilzeit, die Bildungsteilzeit und die geringfügige Beschäftigung. Die Unkenntnis der jeweiligen Sonderregelungen kann gravierende Konsequenzen haben.