Teilzeit-Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit, die sich aus der Mehrleistung des Teilzeitbeschäftigten gegenüber dem vertraglich vereinbarten Ausmaß ergibt. Die Grenze zur Überstunde ergibt sich aus dem Vergleich mit dem Vollzeitbeschäftigten. Dort, wo die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit des vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich Ausmaß oder regulärer Lage überschritten wird, liegt auch beim Teilzeitbeschäftigten keine Mehrarbeit mehr vor, sondern Überstundenarbeit. Eine andere Form der Mehrarbeit ergibt sich aus der Verkürzung der Normalarbeitszeit durch den KV.