Eine Teilungsvereinbarung ist ein einvernehmliches Rechtsgeschäft zwischen allen Miteigentümern, das die Ausübung des schuldrechtlichen Aufhebungsanspruches regelt. Durch sie wird die gemeinschaftliche Sache entweder körperlich auf die Teilhaber aufgeteilt oder einzelne austretende Teilhaber werden von den Übrigen abgefunden oder alle Miteigentümer einigen sich über die Bedngungen einer freiwilligen Feilbietung einer Liegenschaft.