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Tatzeit

StrafrechtAllgemeine BestimmungenGöllyFebruar 2025

Aus strafrechtlicher Sicht kann der Bestimmung der Zeit einer Tat große Bedeutung zukommen – nicht zuletzt, um zu klären, welche (Straf-)Rechtslage darauf anzuwenden ist. § 67 Abs 1 StGB stellt die zentrale Norm zur Klärung der Frage, wann eine Tat aus der Sicht des Strafrechts stattfindet bzw stattgefunden hat, dar. Vorweg ist festzuhalten, dass es – anders als beim Tatort – immer nur eine Zeit gibt, zu der eine Tat als begangen gilt.

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