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Akteneinsicht - Strafprozessrecht

StrafrechtBeschuldigtenrechteSchönbornNovember 2025

Das Recht auf Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte im Strafverfahren. Durch die Akteneinsicht wird es dem Beschuldigten ermöglicht, den genauen Inhalt der Vorwürfe zu erfahren, die Beweislage zu prüfen und darauf basierend eine effektive Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Das Recht auf Akteneinsicht darf bei Beschuldigten nur in Ausnahmefällen beschränkt werden. Gegen eine Verletzung dieses subjektiven Rechts kann im Ermittlungsverfahren Einspruch wegen Rechtsverletzung (§ 106 StPO) erhoben werden.  

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