Mit dem Tarifsystem werden die zu entrichtenden Beitragssätze der Sozialversicherung ermittelt. Es handelt sich dabei um ein dreistufiges Konzept, das das Beitragsgruppenschema abgelöst hat. Das Tarifsystem setzt sich aus der Beschäftigtengruppe, Ergänzungen zur Beschäftigtengruppe sowie Zu- und Abschlägen zusammen.