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Tabaksteuer

Sonstige BundesabgabenVerbrauchsteuernFreitag/MühlbergerJuli 2019

Die Begründung für die Erhebung von Verbrauchsteuern liegt in der Verwendung von Einkommen für den Erwerb bestimmter Verbrauchsgüter, die eine besondere Leistungsfähigkeit indizieren oder deren Verbrauch aus lenkungspolitischen Zielsetzungen begrenzt werden soll. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer und wird als Teil der indirekten Steuern vom Letztverbraucher getragen. Die Einhebung der Steuer erfolgt beim Produzenten oder Importeur, also nahe der Produktion von Tabakwaren bzw der Einbringung in das Zoll- oder Steuergebiet.

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