Verbrauchsteuern erfassen unmittelbar oder mittelbar den Verbrauch bestimmter Güter im Steuergebiet. Aus erhebungstechnischen Gründen werden die Verbrauchsteuern bereits bei der Herstellung oder beim Import dieser Güter erhoben. Bier, welches in Österreich hergestellt oder nach Österreich eingeführt wird, unterliegt der Biersteuer. Die Steuerschuld entsteht durch die Überführung von Bier in den steuerrechtlichen freien Verkehr in Österreich.