Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchsteuer und also solche indirekte, einkommensunabhängige Steuer produktbezogen und unmittelbar preiswirksam. Zusammen mit der Umsatzsteuer macht die Mineralölsteuer einen großen Teil der Treibstoffpreise aus. Der Besteuerung unterliegen Mineralöle, Kraft- und Heizstoffe. Besteuerungstatbestände sind va die Einfuhr und Herstellung von Mineralöl und die Verwendung von Kraft- und Heizstoffen. Für einige Verwendungsarten sieht das MinStG Befreiungen vor. Als die wichtigsten Befreiungen können jene für Luft- und Schifffahrtbetriebsstoffe angesehen werden.