Es gibt zwei Arten von Stundungen: Bei der vollen Stundung wird die Fälligkeit (nachträglich) hinausgeschoben, wodurch der Verzug beendet wird. Die reine Stundung lässt die Fälligkeit hingegen unberührt; es wird bloß die Geltendmachung der Forderung hinausgeschoben, weshalb weiterhin Verzugszinsen anfallen.
Einleitung – Rechtsgrundlagen
Eine Stundung kann sich aus