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Stundung

SchuldrechtAllgemeinesMerzOktober 2024

Es gibt zwei Arten von Stundungen: Bei der vollen Stundung wird die Fälligkeit (nachträglich) hinausgeschoben, wodurch der Verzug beendet wird. Die reine Stundung lässt die Fälligkeit hingegen unberührt; es wird bloß die Geltendmachung der Forderung hinausgeschoben, weshalb weiterhin Verzugszinsen anfallen.

Einleitung – Rechtsgrundlagen

Eine Stundung kann sich aus

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