Terminsverlustabreden finden sich vor allem iZm Abzahlungsgeschäften und Kreditverträgen. Der Terminsverlust führt dazu, dass die Fälligkeit der gesamten Forderung vorverlegt wird, wenn der Schuldner mit einer Teilleistung in Verzug gerät. Damit stellt der Terminsverlust eine (mitunter massive) Sanktion für den Verzug mit einer Teilleistung dar. Aus diesem Grund unterliegen solche Abreden mit Verbraucher-Kreditnehmern besonderen Beschränkungen. Aber auch außerhalb des VKrG und des HIKrG können Terminsverlustabreden gegen Treu und Glauben verstoßen.