Der Streitgegenstand bezeichnet den Gegenstand des Zivilprozesses; mit anderen Worten, die Frage, worüber verhandelt und in weiterer Folge entschieden werden soll. Der Streitgegenstand begrenzt also den sachlichen Umfang des Rechtsstreits. Nach hM liegt der ZPO der sogenannte zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff zugrunde.