Die Stiftungseingangssteuer umfasst (unentgeltliche) Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse. Die Stiftungseingangssteuer ist im Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) geregelt und betrifft Zuwendungen sowohl an inländische als auch an ausländische Stiftungen. Damit sollen Vermögensübertragungen an Stiftungen, denen typischerweise keine Gegenleistungsgeschäfte zugrunde liegen, von der Besteuerung erfasst werden. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 % der Höhe der Zuwendung. Bei ausländischen Rechtsträgern ist der Steuersatz höher.