Mit Einführung der NoVA wurde der frühere erhöhte USt-Satz von 32 % auf Kfz abgelöst. Gleichzeitig begann auch eine Ökologisierung der Kfz-Besteuerung anhand der Normverbräuche. Derzeit wird auf den CO2-Emissionswert abgestellt. Die NoVA knüpft an umsatzsteuerliche Liefervorgänge von Kfz an, ergänzend ist auch die Zulassung bzw die Zulassungsverpflichtung eines Kfz im Inland relevant. Elektrofahrzeuge unterliegen keiner NoVA, Hybridfahrzeuge einem geringeren Steuersatz. Weitere Befreiungen bestehen vor allem für gewerblich genutzte Kfz (Handel, kurzfristige Vermietung, Taxi, Fahrschule).