Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung oder darauf beruhender Verordnungen und Bescheide verlangen vom Normunterworfenen ein bestimmtes Verhalten. Der Schutzzweck der Norm (auch „Rechtswidrigkeitszusammenhang“) dient der Haftungsbegrenzung bei der Verletzung von solchen Schutzgesetzen. Durch teleologische Interpretation wird geklärt, ob durch die übertretene Norm der eingetretene Schaden verhindert werden sollte und ob der Geschädigte zum geschützten Personenkreis zu zählen ist. Fehlt es am Rechtswidrigkeitszusammenhang, haftet der rechtswidrig handelnde Schädiger nicht.