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Scheidung aus anderen Gründen

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtNademleinskyJuni 2024

Neben Scheidung aus Verschulden und wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kennt das Gesetz die Scheidung „aus anderen Gründen“: ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden, sowie ansteckende oder ekelerregende Krankheiten.

Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden

1. Tatbestand im Allgemeinen

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