Die Ehe wird durch gerichtliche Scheidung aufgelöst. Andere Möglichkeiten zur Auflösung der Ehe sind: Tod eines Ehegatten, Nichtigerklärung und Aufhebung der Ehe. Die Auflösung durch Scheidung gliedert sich in Scheidung aus Verschulden, Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (für 3 bzw 6 Jahre), Scheidung „aus anderen Gründen“ und die einvernehmliche Scheidung. Jeweils sind sachliche, örtliche und internationale Zuständigkeit sowie anwendbares Recht zu beurteilen und Besonderheiten des Verfahrens nach § 460 ZPO zu beachten sowie Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zu bedenken.