Die genaue Schadensermittlung ist vorprozessual von großer Bedeutung. Bei einer eindeutig geklärten Verschuldensfrage ist die Geltendmachung der Reparaturkosten eines Kfz unproblematisch. Wenn eine Reparatur momentan nicht geplant ist, kann der Unfallgegner unter Behauptung der Reparaturabsicht dennoch den gesamten Schaden lt Gutachten oder Kostenvoranschlag ersetzt verlangen. Neben den Reparaturkosten kann noch ein Anspruch auf den Ausgleich der merkantilen Wertminderung bestehen.