vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kraftfahrzeughaftpflicht

SchadenersatzVerkehrsunfallHeelFebruar 2024

Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem EKHG gilt bei Schäden beim Betrieb von Kraftfahrzeugen, Eisenbahnen und Schleppliften. Haftender aus dem EKHG ist der Halter eines der erwähnten Betriebsmittel. Der Halter kann eine einzelne Person sein, aber auch mehrere gemeinsam. Die Nichtanwendbarkeit des EKHG hat der Schädiger zu behaupten und zu beweisen. Das EKHG normiert eine strenge Haftung, diese wird durch Haftungsbeschränkungen abgefedert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte