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Sachenrecht

SachenrechtBesitz & EigentumIlleditsMai 2024

Das Sachenrecht behandelt die Frage, wem die Sachgüter zugehören, wer sie beherrschen und über sie verfügen darf. Das Sachenrecht ist daher ein Recht der Güterzuordnung. In § 308 ABGB idF des ErbRÄG 2015 werden die dinglichen Rechte, dh, die Sachenrechte aufgezählt, wobei sich hier nur Besitz, Eigentum, Pfand und Dienstbarkeit finden. Das Erbrecht wurde aus dem Kreis der dinglichen Rechte eliminiert, weil es zwar ein absolutes Recht, aber kein Sachenrecht ist. Ob verbücherte Schuldverhältnisse (zB Bestandrechte) dingliche Rechte sind bzw wie weit sie „verdinglicht“ sind, ist strittig.

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