vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachbezug Mahlzeiten

Entgelt: Anspruch & AbrechnungSachbezüge & freiwillige SozialleistungenPoschJuni 2024

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind zur Gänze abgabenfrei. Auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten (Essensbons, Essensmarken), die  von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw geliefert werden, fällt unter diese Befreiungsbestimmung. Für die korrekte Abgabenbeurteilung sind dabei zwei Beträge zu beachten; und zwar der „kleine“ Essensbon von € 2,00 (Wert bis 30. 6. 2020 € 1,10) und der „große“ Essensbon von € 8,00 (Wert bis 30. 6. 2020 € 4,40).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte