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Sachbezug Getränke

Entgelt: Anspruch & AbrechnungSachbezüge & freiwillige SozialleistungenPoschJänner 2024

Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind abgabenfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.

Abgabenfreiheit11LStR 2002, Rz 100.

Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind gem § 3 Abs 1 Z 18 EStG und § 49 Abs 3 Z 13 ASVG abgabenfrei.

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