Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind abgabenfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.
Abgabenfreiheit1
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind gem § 3 Abs 1 Z 18 EStG und § 49 Abs 3 Z 13 ASVG abgabenfrei.