Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflüge und -feiern, kulturelle Veranstaltungen) und die dabei empfangenen Weihnachtsgeschenke sind steuer- und beitragsfrei, sofern die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht mehr als jährlich € 365,‒ pro Arbeitnehmer betragen und die dabei üblich empfangenen Sachzuwendungen (Warengutscheine, Geschenkmünzen, Goldmünzen, Vignetten) jährlich € 186,‒ pro Arbeitnehmer nicht überschreiten.