Für Zinsenersparnisse aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen bis zu insgesamt Euro 7.300,00 ist kein Sachbezug anzusetzen. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von Euro 7.300,00 ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln.
Änderungen ab 1. Jänner 2024
Hinweis