Unter Mitarbeiterrabatt versteht man den geldwerten Vorteil aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Der Mitarbeiterrabatt ist abgabenfrei, wenn er im Einzelfall 20 Prozent nicht übersteigt. Übersteigt der Mitarbeiterrabatt diese Freigrenze, steht insgesamt ein jährlicher Freibetrag in Höhe von € 1.000,– zu.