Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung (= gebührenpflichtige Kurzparkzone) unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen. Dies gilt sowohl für ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug als auch für ein sachbezugspflichtiges Firmenfahrzeug.