Wechselt ein Dienstehmer das Fahrzeug im Abrechnungzeitraum, nutzen mehrere Dienstnehmer einen Firmen-Wagen abwechselnd für Privatfahrten (Fahrgemeinschaft), stehen einem Dienstnehmer mehrere Fahrzeuge für die private Nutzung zur Verfügung oder sind Poolfahrzeuge vorhanden, sind Besonderheiten bei der Berechnung des Sachbezuges zu beachten. Neben den unterschiedlichen Nutzungsarten eines Firmenwagens, verändert grundsätzlich auch ein vom Dienstnehmer an den Dienstgeber gezahlter Kostenbeitrag die Höhe des Sachbezuges.