Unter einer Revision versteht man im streitigen Zivilprozessrecht das Rechtsmittel gegen Urteile der Berufungsgerichte. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in den §§ 502–513 ZPO.
Unter einer Revision versteht man im streitigen Zivilprozessrecht das Rechtsmittel gegen Urteile der Berufungsgerichte. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in den §§ 502–513 ZPO.