Das Rechtsmittel gegen Beschlüsse im Zivilprozess ist der Rekurs (§ 514 ZPO). Neben Beschlüssen im erstinstanzlichen Verfahren sind auch Beschlüsse von Rechtsmittelgerichten in bestimmten Fällen anfechtbar. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Beschluss vom Rechtsmittelgericht in einem Rekursverfahren oder einem Berufungsverfahren gefasst wurde.