Im Rahmen der Prozessleitung hat das Gericht durch Befragen und Belehren der Parteien für die Vollständigkeit der Angaben zu sorgen. Man spricht von der „richterlichen Anleitungs- und Belehrungspflicht“ bzw „Manuduktionspflicht“.
Im Rahmen der Prozessleitung hat das Gericht durch Befragen und Belehren der Parteien für die Vollständigkeit der Angaben zu sorgen. Man spricht von der „richterlichen Anleitungs- und Belehrungspflicht“ bzw „Manuduktionspflicht“.