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Rechtshilfe

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerDezember 2025

Rechtshilfe ist die Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen durch ein anderes Gericht, die es dem verfahrensführenden Gericht aufgrund eines Ersuchens leistet. Man unterscheidet nationale und internationale Rechtshilfe.

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