Die Prozessvollmacht ist eine erteilte Vertretungsmacht zur Führung eines Prozesses. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für den Vollmachtgeber wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen, die den Rechtsstreit betreffen.
Die Prozessvollmacht ist eine erteilte Vertretungsmacht zur Führung eines Prozesses. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für den Vollmachtgeber wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen, die den Rechtsstreit betreffen.