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Revision

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenJenny/RastegarFebruar 2026

Unter einer Revision versteht man im streitigen Zivilprozessrecht das Rechtsmittel gegen Urteile der Berufungsgerichte. Die einschlägigen Bestimmungen finden sich in den §§ 502–513 ZPO.

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