Rechtsmittel müssen bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, damit sie inhaltlich überprüft werden können. Fehlt eine Zulässigkeitsvoraussetzung, ist das Rechtsmittel mit Beschluss zurückzuweisen.
Rechtsmittel müssen bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen, damit sie inhaltlich überprüft werden können. Fehlt eine Zulässigkeitsvoraussetzung, ist das Rechtsmittel mit Beschluss zurückzuweisen.