Der Begriff der Rechtsmittel umfasst die in der ZPO als Rechtsmittel bezeichneten Rechtsbehelfe, nämlich Berufung, Rekurs (mit Revisionsrekurs) sowie Revision. Rechtsmittel dienen dazu, Fehler gerichtlicher Entscheidungen (also „Gerichtsfehler“) zu beseitigen und Entscheidungen mit höherer Richtigkeitsgewähr zu erlangen.